Eine der zentralen Ursachen für Unfälle im Straßenverkehr liegt im Nicht-Einhalten des notwendigen Sicherheitsabstandes zwischen zwei Fahrzeugen. Mit dieser Unterschreitung wird die Möglichkeit reduziert, auf ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Notbremsung des Vorausfahrenden) rechtzeitig reagieren zu können, um eine Kollision zu verhindern.
Wer in der Fahrschule aufgepasst hat, weiß, dass ein Großteil der gefahrenen Geschwindigkeit erst innerhalb der letzten Meter einer Notbremsung abgebaut wird. Bei zu kurz gewähltem Abstand und damit nicht ausreichendem Reaktions-/Bremsweg, ist die noch vorhandene Aufprallenergie nicht zu unterschätzen.
Der Sicherheitsabstand bei hintereinanderfahrenden Fahrzeugen kann räumlich sowie zeitlich dargestellt werden. Aus diesem Grunde sind verschiedene Regeln gebräuchlich, die sich zum einen auf den Abstand in Metern oder den zeitlichen Versatz in Sekunden beziehen. Der jeweilige Abstand ist dabei u.a. von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig.
Der Gesetzgeber gibt hier keine eindeutige Regel vor, wie der Abstand zu bestimmen ist. Dass aber ein ausreichender Mindestabstand eingehalten werden muss, das steht fest. Der entsprechende Paragraph (§) 4 Absatz 1 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) lautet:„Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“
(Ergänzend bestehen gesonderte Regelungen für andere Fahrzeuggattungen wie beispielsweise Lkw. Wir beziehen uns hier in erster Linie auf das Motorrad und den Pkw).
Für die Berechnung des richtigen Sicherheitsabstandes gibt es verschiedene Faustformeln für den Verkehr inner- und außerorts:
Die bekannteste ist wahrscheinlich die Regel „Halber Tacho“, um den Abstand außerhalb geschlossener Ortschaften zu ermitteln. Hiermit ist gemeint, die Hälfte der gerade gefahrenen Geschwindigkeit in Metern als optimalen Abstand zu wählen. (bei 80 km/h = 40 m; bei 100 km/h = 50 m; …). Die Schwierigkeit in der Umsetzung des Ergebnisses liegt jedoch darin, die ermittelte Distanz auf der Straße abzuschätzen. Gerne werden hier die Leitpfosten am Fahrbahnrand zur Hilfe genommen. Auf Autobahnen stehen diese in einem Abstand von 50 Metern, auf der Landstraße sind es 25 Meter. Sich an den Mittelstreifen zu orientieren bleibt auch ungenau, da diese sowohl in Länge als auch in ihrem Abstand zueinander variieren.
Innerhalb geschlossener Ortschaften wäre der Abstand nach dieser Regel zu groß und nicht im Sinne des Verkehrsflusses. Gängig wäre in Anlehnung an den „Halben Tacho“ innerorts der „Viertel-Tacho“. Die Rechnung wird hier natürlich schon komplexer.
Der einfachere und zweite Weg zur Abstandsermittlung:
Die zeitliche Verschiebung zwischen den Fahrzeugen nutzen. Hierbei merkt man sich am besten einen Punkt im Verkehrsgeschehen (z. B. Laterne, Schild, Fahrbahnmarkierung, …), den der Vordermann gerade passiert.
Der Abstand stimmt, wenn man selber diesen Punkt …
– innerorts nach einer Sekunde (ca. 3 Pkw-Längen bei 50 km/h)
– außerorts nach zwei Sekunden erreicht. Zum Beispiel bei Tempo 100 werden in zwei Sekunden 55,5 Meter zurückgelegt, was sogar etwas mehr ist als der „Halbe-Tacho-Abstand“.
Ist man eher am „gedachten“ Punkt angekommen, ist der Abstand zu gering und muss korrigiert werden. Danach erneut prüfen.
Das ifz sieht in dieser zweiten Methode den Vorteil, dass die meisten Verkehrsteilnehmer eher ein oder zwei Sekunden abzählen können, als während der Fahrt „komplexe“ Rechnungen durchzuführen und Distanzen über mehrere Meter abzuschätzen. Von daher scheint diese Variante in Bezug auf die Stimmigkeit und vor allem auf die Sicherheit vorteilhafter.
Brems- bzw. Anhalteweg und der Sicherheitsabstand stehen in enger Verbindung. Darum ist der Fahrbahnbelag hinsichtlich des ausreichenden Abstands nicht außer Acht zu lassen. Da sich beispielsweise auf Rollsplitt der Bremsweg verlängert, ist auf solchem Untergrund bereits im Vorfeld auch der Abstand größer zu wählen.
Klar, dass somit auch das Wetter einflussreich ist (z.B. nasse Fahrbahn).
Zudem ist bei extremen Wetterlagen wie Nebel, Regen etc. auch die Sichtweite relevant.Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von den folgenden Faktoren abhängt:
- Geschwindigkeit
- Fahrbahnbeschaffenheit
- Sichtverhältnisse
Von daher ist jeder gut damit beraten, immer für einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu sorgen, der wesentlich dazu beitragen kann, ungewollte Kollisionen zu vermeiden.
Übrigens, für den ausreichenden Abstand ist immer der hinterherfahrende Verkehrsteilnehmer zuständig. Auch wenn Sie mit korrektem Abstand unterwegs sind und jemand vor Ihnen einschert, müssen Sie den notwendigen Abstand wiederherstellen.
Seitlicher Sicherheitsabstand
Der Sicherheitsabstand ist nicht nur mit Blick auf das vorausfahrende Fahrzeug relevant. In bestimmten Verkehrssituationen wie dem Überholen oder Vorbeifahren ist nämlich auch der Abstand zur Seite entscheidend.
Vorbeifahren ist eher die allgemeine Begrifflichkeit, während das Überholen ein Sonderfall des Vorbeifahrens darstellt.
Vorbeigefahren wird an nicht verkehrsbedingt haltenden Verkehrsteilnehmern, also an haltenden, parkenden oder liegengebliebenen Fahrzeugen, die also (meist am Fahrbahnrand) zum Stillstand gekommenen sind.
Überholen ist der tatsächliche Vorgang des Vorbeifahrens auf demselben Straßenteil an einem anderen Fahrzeug, das in der gleichen Richtung fährt oder verkehrsbedingt (z. B. durch polizeiliche Weisung, durch Lichtzeichen oder aufgrund der Verkehrslage), wartet oder soeben anfährt.
Auch hier schreibt der Gesetzgeber vor, dass ein ausreichender Abstand gewährleistet sein muss: §5 Abs. 4 StVO Überholen
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden sowie zu den Elektrokleinstfahrzeug Führenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
Beim Überholen von oder Vorbeifahren an mehrspurigen Fahrzeugen ist mindestens 1 Meter erforderlich. Überholt beispielsweise ein Pkw oder ein Motorrad einen Pkw oder fährt an ihm vorbei, reicht hier im Normalfall 1 Meter aus, da überholte mehrspurige Fahrzeuge als spurstabil gelten.
Der Mindestabstand beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen, wie Fahrrädern, Rollern, Motorrädern, und so genannten Elektrokleinstfahrzeugführenden wie etwa E-Roller-Fahrer, aber auch Fußgängern ist klar definiert: Innerorts muss ein Seitenabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, außerorts zwei Meter. Eine echte Gefahrenquelle für Radfahrer ist der tote Winkel. Abbiegeunfälle, bei denen Radler insbesondere von Lkw schlichtweg übersehen werden, gehören zu den besonders häufigen Radfahrunfällen mit schwerwiegenden Folgen für die Zweiradfahrer. Daher schreibt die Novelle Lkw beim Rechtsabbiegen innerorts nun eine Schrittgeschwindigkeit von sieben bis elf km/h vor. Sanktioniert wird ein Vergehen mit 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister.
Insbesondere bei Fahrrädern ist der Abstand an Steigungen, bei höheren Geschwindigkeiten oder falls ein Kind mittransportiert wird auf 2 Meter zu erweitern, da dann eher damit zu rechnen ist, dass das Einspurfahrzeug seine Fahrspur schneller verlässt.
Eine Besonderheit existiert bei wartenden Linien- und Schulbussen sowie Straßenbahnen. Obwohl es sich hierbei um mehrspurige Fahrzeuge handelt, beträgt der seitliche Sicherheitsabstand mindestens 2 Meter.
Der Sicherheitsabstand zur Seite ist auch von der Geschwindigkeit abhängig, da sich bei höheren Geschwindigkeiten die Spur für den Fahrer optisch verengt und da geringe Auslenkungsfehler durch die höhere Geschwindigkeit früher zu einem Verlassen der Spur führen können. Ebenfalls können Wetterlage oder auch der Fahrbahnzustand eine Rolle für einen größeren Abstand spielen, da auch hier eher mit „Ausreißern“ gerechnet werden muss.
https://www.ifz.de/abstand/